Baumkontrolle

Baumkontrolle/ Baumbegutachtung

Bäume im öffentlichen Raum oder die diesen gefährden können unterliegen nach § 823 Abs. 1 BGB der Verkehrssicherungspflicht. Der Baumeigentümer trägt hierbei die Verantwortung für die Verkehrssicherheit seiner Bäume. Als von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) zertifizierter Baumkontrolleur, biete ich Ihnen an, Ihre Bäume in Hinblick auf ihre Sicherheit zu begutachten und dies am Ende mit einem Zertifikat zu bestätigen (ähnlich dem TÜV bei einem Auto). 

Haben Sie Bedenken bezüglich der Sicherheit Ihres Baumes oder Streit mit benachbarten Anwohnern - gerne begutachte ich Ihre Bäume und erstelle Ihnen ein Gutachten über den Baumzustand!

BAUMECK Baumpflege 

Inh. A.Eckert Msc.Forstwissenschaften

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